(Inhaltliche Verantwortung: Sachgebiet 3.2)
In Rundschreiben und Mitteilungen der Mitglieder des Erweiterten Rektorats veröffentlichte grammatisch maskuline Amts- und Personenbezeichnungen gelten i.d.R. gleichermaßen für Personen männlichen, weiblichen und diversen Geschlechts.
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